Jugendschutz beim metalacker

Beim metalacker Festival spielt der Jugendschutz eine große Rolle

Infos für Eltern und Kinder

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren

wird ohne Erziehungsberechtigen kein Zutritt zum Festivalgelände des metalacker gewährt.

Jugendlichen unter 18 Jahren

wird der Zugang bis 24.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages auch ohne Erziehungsberechtigtem gewährt. Bitte achtet beim Kauf einer Eintrittskarte auf diese Bestimmungen! Es wird eine strikte Ausweiskontrolle durchgeführt, in deren Zuge ein gültiger Personalausweis vorgezeigt bzw. hinterlegt werden muss. Dieser kann bis 0.00 Uhr an der Kasse wieder abgeholt werden.

Kein Zutritt ohne Personalausweis!

Es werden nur gültige Personalausweise akzeptiert, Schülerausweise oder sonstige Ausweise werden nicht akzeptiert.

Personen, die keinen gültigen Personalausweis vorweisen können, wird der Zugang zum Festivalgelände verweigert, auch wenn eine gültige Eintrittskarte vorgewiesen wird. Es werden keine Ausnahmen gemacht!

Vollmachtsformular Aufsichtsperson

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